Mobil gelten die Kosten des jeweiligen Anbieters für einen Mobilfunkanruf
Auch wenn sich im Bereich der Stromversorgung professioneller Kameras seit einiger Zeit für Akkus eine Normgröße von circa 95 x 145 cm etabliert hat, so gibt es immer wieder Anwendungsbereiche, bei denen das handelsübliche Akku-Format an seine Grenzen gerät.
Zum Beispiel wenn besonders handliche Kameras, Viewfinder-Monitore oder auch Zubehör wie Audio-Equipment (zum Beispiel Audiotaschen mit Audiomischer und Funkstrecken) mit Strom versorgt werden sollen. Hier waren schon lange kompaktere Lösungen gefragt, die sich an den geringen Ausmaßen der zu versorgenden Geräte orientieren.
Um der Nachfrage nach besonders platzsparenden Lösungen für die Energieversorgung entgegen zu kommen, haben die Ingenieure von bebob daher eine besonders kompakte Akku-Serie entwickelt: Die neuen bebob Vmicro Akkus messen nur 75 x 101 cm - ohne von der gewohnten Leistung und Qualität abzuweichen.
Verfügbar als V45micro, V98micro und V150micro stehen sie ihren größeren Brüdern in Bezug auf ihre technischen Spezifikationen in nichts nach - und punkten zusätzlich noch mit einem extrem praktischen Format. Denn manchmal ist weniger eben doch mehr.
Neue Flug-Transportbestimmungen für Akkus
Ab dem 1.4.2016 gelten neue Flug-Transportbestimmungen für wiederaufladbare Batterien. Diese schreiben unter anderen vor, dass Akkus nur noch in einem Ladezustand von maximal 30% der Gesamt-Kapazität transportiert werden dürfen. Diesem Gesetz entsprechend werden viele Akkus ab Werk nur noch mit einer Aufladung von maximal 30% geladen sein.
Für den Anwender bedeutet das:
New Rules for transportation of batteries
On 1-may-2016 the air transport regulations for rechargable batteries has changed. All batteries are only allowed to be transported by air at max. 30% of the battery capacity. Due to this new rules many batteries will be delivered to clients with only 30% charging.
As a user please note the following guidance: